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Die Qual der Wahl des richtigen Schwerpunkts - Alle Fakten zum Schwerpunktbereichsstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium im Jurastudium ist Teil des Hauptstudiums und ab dem fünften Fachsemester vorgesehen.  Es kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden. Nach den Ausbildungsgesetzen der jeweiligen Länder dient es der Ergänzung und Vertiefung der in der Pflichtfach-Ausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Du kannst Dir das Schwerpunktbereichsstudium wie ein kleines, isoliertes Studium vorstellen.

Viele Jurastudierende stehen nach der Zwischenprüfung nicht nur vor der Frage, welchen Schwerpunkt sie wählen sollen, sondern auch wann sie das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren sollten und was für Auswahlmöglichkeiten es überhaupt gibt. Um Dir ein wenig Klarheit in Bezug auf diese Fragen zu verschaffen, habe ich für Dich auf den folgenden Seiten die häufigsten Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium beantwortet.

Das Schwerpunktbereichsstudium wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt als das erste Staatsexamen grundlegend reformiert wurde. Die Prüfung zum ersten Staatsexsamen wurde zuvor ausschließlich vom Staat gestellt. Nach der Reform wurde diese Prüfung geteilt: In den staatlichen und in den universitären Teil. Der staatliche Teil macht einen Anteil von 70% der späteren Gesamtnote, der universitäre Teil einen Anteil von 30% aus. Daher heißt die Prüfung nun auch offiziell nicht mehr „erstes Staatsexamen“, sondern „erste juristische Prüfung“. Trotzdem wirst Du den Begriff des ersten Staatsexamens während Deines Studiums sicherlich häufig hören.

Was ist das Ziel des Schwerpunktbereichsstudiums?

Zil

Das Studium in den verschiedenen Schwerpunktbereichen dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge. Je nach Schwerpunktwahl, kannst Du hier einen Einblick in einen Rechtsbereich erhalten, der in dem Grundstudium und auch im Vertiefungsteil des Hauptstudiums – wenn überhaupt – nur am Rande behandelt wird.

Wie ist das Schwerpunktbereichsstudium aufgebaut?

Aufbau

Im Schwerpunktbereichsstudium werden zumeist von der Universität verschiedene Veranstaltungen und Vorlesungen angeboten. Diese finden regelmäßig in einem kleineren Rahmen statt als die Vorlesungen, die Du aus dem Grundstudium kennst. Dadurch haben die Studierenden in der Regel die Möglichkeit, individuellere Fragen zu stellen. Meist ist auch die Lernatmosphäre etwas angenehmer.

Häufig werden die Vorlesungen und Veranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium nicht nur von den Professoren, die man u.U. bereits aus dem Grundstudium kennt, gehalten, sondern auch von Praktikern, wie z.B. Rechtsanwälten. Das hat den Vorteil, dass Du Einblicke in das Berufsleben erhältst und so eventuell auch feststellen kannst, ob eine spätere berufliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet reizvoll für Dich wäre.

Meist finden während des Schwerpunktbereichsstudiums Seminare zu unterschiedlichen Themen statt. Die Teilnahme an diesen ist an einigen Universitäten verpflichtend und Teil der späteren Abschlussprüfung.

Wie lange das Schwerpunktbereichsstudium insgesamt dauert, ist von Universität zu Universität unterschiedlich. In der Regel werden hierfür zwei Semester vorgesehen. Jedoch haben die Studierenden stets die Möglichkeit, den Schwerpunkt in aller Ruhe zu absolvieren.  Bei einigen Studierenden kann dies auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Deckt sich ein Schwerpunkt z.B. genau mit den Interessen des Studierenden, wird er oder sie sich gerne mehr Zeit nehmen, um alle Veranstaltungen besuchen zu können und sich so ein vertieftes Wissen anzueignen. Dies kann natürlich im Hinblick auf die später zu erbringenden Prüfungsleistungen von großem Vorteil sein.

Das Schwerpunktbereichsstudium wird mit einer sog. Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen divergieren stark von Universität zu Universität. Unterschieden wird in der Regel zwischen dreigliedrigen und viergliedrigen Systemen. Näheres dazu kannst Du hier lesen.

Welche Schwerpunktbereiche gibt es?

Wlche?

Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Schwerpunktbereiche ist stark abhängig von den Forschungsschwerpunkten der jeweiligen Universität. Grundlegend lässt sich jedoch festhalten, dass es ein weites Spektrum von Schwerpunkten aus den Gebieten Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Grundlagen des Rechts, internationales Privatrecht, Medienrecht, Arbeits- und Sozialrecht und dem öffentlichen Recht wie z.B. Staats- und Verwaltungsrecht gibt. Auch im Völker- und Europarecht werden an vielen Universitäten Schwerpunkte angeboten.

Da sich die angebotenen Schwerpunkte und auch deren konkrete Ausgestaltung von Universität zu Universität sehr stark unterscheiden, kann ich Dir nur einen groben Überblick über bestimmte Schwerpunktbereiche geben. Du findest hier eine kleine Zusammenstellung von Schwerpunkten, die ich für besonders interessant halte.

Grundlagen der Rechtswissenschaft

An der Ludwig-Maximilians-Universität München wird der Schwerpunkt „Grundlagen der Rechtswissenschaft“ angeboten, in dessen Rahmen die Studierenden die Möglichkeit haben, ihr Wissen in den Fächern Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Kirchenrecht zu vertiefen, Insbesondere Jurastudierende mit geistes- und sozialwissenschaftlichen Interessen können hier  auf ihre Kosten kommen.

Maritimes Wirtschaftsrecht

Die Universität Hamburg bietet den Schwerpunkt „Maritimes Wirtschaftsrecht“ an. Hier erwarten die Studierenden u.a. Vorlesungen und Veranstaltungen in denen Themen wie das Schiffssachenrecht, die internationale Schiffssicherheit und der internationale schiffsbezogene Meeresumweltschutz, das öffentliches Seerecht sowie das Wasserstraßenrecht behandelt werden.

Zivilrechtspflege mit Ausrichtung auf Zivilverfahrensrecht

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bietet den Schwerpunkt „Zivilrechtspflege mit Ausrichtung auf Zivilverfahrensrecht“ an. Dieser dient einer vertieften Vorbereitung auf die Berufstätigkeiten in der Zivilgerichtsbarkeit und den rechtsberatenden Berufen und beschäftigt sich vertieft mit den Themenbereichen des Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie dem internationalen Zivilverfahrensrecht. Diesen Schwerpunkt habe ich selbst absolviert. Solltest Du Fragen haben, kannst Du mich gerne kontaktieren!

„Ausländisches Recht – Angebote ausländischer Partneruniversitäten“

Besonders interessant für Studierende, die Auslandserfahrungen sammeln möchten, kann der an der Humboldt-Universität zu Berlin angebotene Schwerpunkt „Ausländisches Recht – Angebote ausländischer Partneruniversitäten“ sein. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, den Schwerpunkt an einer Partneruniversität der Humboldt-Universität zu absolvieren. Hierfür kommen die Städte Paris, London, Dublin und Genf in Betracht.

„Regieren, Regulieren, Verwalten“

An der Georg-August-Universität Göttingen gibt es für die Studierenden die Möglichkeit, den Schwerpunkt „Regieren, Regulieren, Verwalten“ zu belegen. Angeboten werden Vorlesungen und Veranstaltungen u.a. in den Bereichen Regulierungsrecht (Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht), Sozialrecht, Rundfunkrecht sowie dem Presse-, Telekommunikations- und Jugendschutzrecht.

„Geistiges Eigentum und Wettbewerb“

An der Universität Bayreuth steht der Schwerpunkt „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ zur Wahl. Im Rahmen der Vorlesungen zum Immaterialgüterrecht werden Rechtsgebiete wie das Patentrecht, das Design- und Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht sowie das Urheberrecht behandelt. Auch gibt es Vorlesungen zum deutschen und internationalen Kartellrecht sowie eine Vorlesung zum Sportvermarktungsrecht für Juristen und Sportökonomen.

„Arbeitsrecht“

Die Universität bietet einen Schwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechts an, der sich mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Koalitionsrecht sowie dem Mitbestimmungsrecht befasst. Es werden ferner Veranstaltungen zum internationalen Privatrecht, zum Einkommensteuer- und Steuerverfahrensrecht sowie zum Umwandlungs-, Konzern- und Insolvenzrecht angeboten.

„Völkerrecht“

Für völkerrechtlich Interessierte könnte der von der Universität Heidelberg angebotenen Schwerpunkt „Völkerrecht“ in Betracht kommen. Hier finden neben Vorlesungen zum Völkerrecht auch Veranstaltungen zum Internationalen, europäischen und nationalen Datenschutzrecht, zum internationalen Wirtschaftsrecht sowie zum internationalen und regionalen Menschenrechtsschutz statt.

„Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzugsrecht“

Auch strafrechtlich Interessierte haben die Möglichkeit, den Schwerpunkt „Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzugsrecht“ zu wählen, der an der Universität zu Köln angeboten wird. Die Vorlesungen im Kernbereich beschäftigen sich mit einer Einführung in die Kriminologie, mit der Kriminologie der Einzeldelikte, mit dem Jugendkriminalrecht sowie dem Strafvollzug. Darüber hinaus können Vorlesungen zur Kriminalpsychologie, zu kriminalrechtlichen Sanktionen, zu den Grundlagen des Strafrechts und der Kriminalpolitik besucht werden.  

Welchen Schwerpunkt soll ich wählen?

Wahl

Die Frage nach der richtigen Wahl des Schwerpunkts ist gerade vor dem Hintergrund des Einflusses der Gesamtnote des Schwerpunkts auf die Gesamtnote in der juristischen Prüfung von wichtiger Bedeutung. Daher solltest Du zunächst die Informationsveranstaltungen, die die meisten Universitäten zu ihren Schwerpunktbereichen anbieten, besuchen. Möglicherweise kennst Du auch den ein oder anderen Studierenden aus einem höheren Semester, der das Schwerpunktbereichsstudium bereits absolviert hat und Dir davon berichten kann. Natürlich solltest Du Deine Wahl aber letztendlich nicht von dem subjektiven Eindruck anderer abhängig machen!

Wichtig ist, dass Du Dir für Deine Wahl Zeit nimmst und Dich umfassend informierst. Als Kriterien bei Deiner Wahl kannst Du insbesondere und vor allem Deine eigenen Interessen am Inhalt, die Notenvergabepraxis in dem jeweiligen Schwerpunkt sowie die etwaige Relevanz für spätere Berufe berücksichtigen.

Das eigene Interesse am Inhalt des Schwerpunkts als Kriterium für die Wahl eines Schwerpunktbereichs sollte das maßgebliche Kriterium sein. Dich umfassend und vertieft über mindestens zwei Semester mit einem Rechtsgebiet zu beschäftigen, für das Du keinerlei Interesse besitzt, hat wenig Sinn und wird sich in der Regel auf das Lernen und den Erfolg in den Prüfungen negativ auswirken.

Neben dem eigenen Interesse kann auch die Notenvergabepraxis ein Kriterium für die Wahl des Schwerpunkts darstellen. Wie Du wahrscheinlich bereits im Grundstudium festgestellt hast, verläuft die Notenvergabe nicht immer einheitlich und nach klaren Maßstäben. So ist es auch im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums, in welchem die Anforderungen, die die Professoren, Dozenten und sonstigen Prüfer an die Studierenden stellen, sehr unterschiedlich sind. Auch wenn dies nicht fair ist, wird sich daran wohl so schnell nichts ändern. Daher solltest Du diesen Punkt in Deine Wahlentscheidung einbeziehen. Um Dich über die Notenvergabepraxis zu informieren, kannst Du Dich meist an ältere Semester wenden oder auf den Seiten der jeweiligen Universität nachsehen. Dort wird häufig eine Übersicht über die Noten der vorherigen Prüfungen veröffentlicht.

Des Weiteren kannst Du Dich bei Deiner Wahl daran orientieren, wie relevant der Schwerpunkt für Dein späteres Berufsleben sein könnte. Solltest Du bereits zu diesem Zeitpunkt wissen, dass Du eine Karriere im strafrechtlichen Bereich anstrebst und z.B. Strafverteidiger werden möchtest, bietet es sich natürlich an, einen Schwerpunkt mit einer strafrechtlichen Orientierung zu wählen. Solltest Du aber noch kein späteres Berufsfeld fest ins Auge gefasst haben, musst Du keine Angst haben, Dich durch die Wahl eines bestimmten Schwerpunktbereiches bereits festzulegen. Auch wenn Du einen völkerrechtlichen Schwerpunkt wählst, „verbaust“ Du Dir damit nicht den Weg, später Richter oder Richterin im Familien- und Erbrecht zu werden! Gerade auch für zukünftige Arbeitgeber in Kanzleien oder Unternehmen spielt die Wahl des Schwerpunkts nur selten - bis oft gar keine – Rolle und ist im Zweifel nur das „Sahnehäubchen“ bei der Auswahl zwischen zwei Kandidaten.

Welche Prüfungen habe ich im Schwerpunktbereichsstudium?

Prüfungen

Das Schwerpunktbereichsstudium wird mit der sog. Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen. Abhängig davon, an welcher Universität Du Dein Schwerpunktbereichsstudium absolvierst, wirst Du unterschiedliche Prüfungsleistungen erbringen müssen. Du solltest Dich also speziell über die Ausgestaltung an Deiner Universität informieren. Grob kann man jedoch sagen, dass zwischen dreigliedrigen und viergliedrigen Systemen zu unterscheiden ist.

Dreigliedrige Systeme

In einem dreigliedrigen System wird das Schwerpunktbereichsstudium in drei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase müssen die Studierenden während eines bestimmten Zeitraums eine schriftliche Arbeit, die sog. Schwerpunktarbeit, anfertigen. Nach der Abgabe und des sich anschließenden Korrekturzeitraums, findet die zweite Phase statt. In dieser muss der Studierende in einem mündlichen Vortrag seine Arbeit verteidigen und bekommt Fragen zu seinen Ausarbeitungen von den Prüfern gestellt. Die dritte Phase stellt dann eine mündliche Prüfung dar, in welcher das Wissen des Prüflings im jeweiligen Schwerpunktbereich abgefragt wird. Dies kann dadurch erfolgen, dass kleine Beispielsfälle gestellt werden oder auch durch das Stellen von abstrakten Fragen. Zeitlich kann sich die mündliche Prüfung der dritten Phase unmittelbar an die mündliche Verteidigung der Arbeit anschließen.

Aus diesen zu erbringenden Teilleistungen wird die Gesamtnote gebildet. Wichtig ist hierbei, dass die schriftliche Schwerpunktarbeit den größten Anteil der Gesamtnote ausmacht. Die mündliche Verteidigung und die mündliche Prüfung haben einen geringeren Einfluss auf die Gesamtnote. Welche Gewichtung den einzelnen Teilbereichen allerdings genau zukommt, solltest Du spezifisch für Deine Universität prüfen.

Viergliedrige Systeme

Demgegenüber ist das Prüfungssystem an anderen Universitäten viergliedrig ausgestaltet. Zu den drei Phase des dreigliedrigen Systems kommt hier noch eine vierte Phase hinzu, in der eine Klausur zum jeweiligen Schwerpunkt angefertigt werden muss. Auch hier macht die schriftliche Arbeit den größten Anteil der Gesamtnote aus. Die Benotung der Klausur ist in der Regel mit einem größeren Anteil an der Gesamtnote berücksichtigt, als die Verteidigung der Schwerpunktarbeit und die mündliche Prüfung.

An einigen Universitäten muss anstelle der Klausur zum Schwerpunktbereich eine weitere schriftliche Arbeit angefertigt werden, woran sich wiederum eine mündliche Verteidigung sowie eine mündliche Prüfung anschließen. Diese zweite schriftliche Arbeit wird auch als „Seminararbeit“ bezeichnet und findet in der Regel vor der Anfertigung der Schwerpunktarbeit statt.

Wann soll ich das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren?

Zeitpunkt

Zudem stellt sich für viele Studierende die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für das Schwerpunktbereichsstudium. Die Antwort darauf hängt neben der Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums an der jeweiligen Universität natürlich maßgeblich von Deinem Gesamtplan des Jurastudiums ab. Grundsätzlich gibt es drei Zeitpunkte zwischen denen Du Dich entscheiden kannst. Allerdings solltest Du Dich auch hier zuvor bei Deiner Universität umfassend informieren, da einige den Studienplan individuell ausgestaltet haben und z.B. einen Teil des Schwerpunkts als Voraussetzung für die Anmeldung zum staatlichen Teil der Pflichtfachprüfung sehen.

Der erste denkbare Zeitpunkt: Nach der Zwischenprüfung  

 

Da das Bestehen der Zwischenprüfung die Voraussetzung für den Beginn des Hauptstudiums ist, kommt als erster denkbarer Zeitraum die Zeit nach der Zwischenprüfung in Betracht. Während dieser Zeit (also in der Regel ab dem fünften Semester) finden allerdings bereits die Veranstaltungen zu den großen Übungen sowie die damit einhergehenden Klausuren und Hausarbeiten statt. Dazu kommen an einigen Universitäten noch Vorlesungen in Nebengebieten, sofern diese noch nicht im Grundstudium behandelt wurden. Studierende, die es sich zutrauen, die großen Übungen zu absolvieren und gleichzeitig die Vorlesungen des Schwerpunktbereichs zu besuchen haben also die Möglichkeit, deutlich Zeit einzusparen. Dabei sollte man aber darauf achten, dass die Noten sowohl bei den großen Übungen und insbesondere natürlich im Schwerpunktbereichsstudium nicht unter dieser Doppelbelastung leiden.

Vorteilhaft kann dieses Vorgehen natürlich vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit der Wahrnehmung des „Freischusses“ sein, die nur besteht, wenn man das Studium zügig in der Regelstudienzeit absolviert hat. Die Studierenden müssen für diesen Weg natürlich einen höheren Zeitaufwand in Kauf nehmen und die Doppelbelastung aushalten. Allerdings gibt es viele positive Beispiele, bei denen die Vereinbarung von Schwerpunktbereichsstudium und Absolvierung der großen Übungen ohne größere Schwierigkeiten geklappt hat.

Der zweite denkbare Zeitpunkt: Nach den großen Übungen

Wer sich nicht die Doppelbelastung der großen Übungen und des Schwerpunktbereichsstudiums auferlegen möchte, der kann das Schwerpunktbereichsstudium im Anschluss an die großen Übungen absolvieren. In diesem Fall haben die Studierenden die Möglichkeit sich voll und ganz zunächst auf das Erwerben der großen Scheine und dann auf den Schwerpunkt zu konzentrieren.

Dieses Vorgehen kostet auf längere Sicht natürlich mehr Zeit, kann sich aber auch positiv auf die Noten auswirken und die Möglichkeit bieten, das Schwerpunktbereichsstudium intensiver zu Durchlaufen und möglicherweise noch der ein oder anderen interessanten Fragestellung vertiefter nachgehen zu können.

Im Hinblick auf die Examensvorbereitung solltest Du Dir allerdings keine Gedanken darüber machen, welchen Zeitpunkt Du wählst. Zwar stimmt es durchaus, dass der Stoff des Schwerpunkts in der Regel in der Tiefe nicht Gegenstand des Examens sein wird, sodass sich innerhalb des eingeschobenen Schwerpunktjahres Wissenslücken in Bezug auf das Examenswissen ergeben könnten. Jedoch solltest Du dabei berücksichtigen, dass die Studierenden zur Vorbereitung auf das Examen in der Regel sowieso „bei Null“ anfangen und der gesamte Stoff in einer ganz anderen Tiefe als es während der großen Übungen der Fall ist, aufgearbeitet wird.

Der dritte denkbare Zeitpunkt: Nach dem ersten Examen

Als weiterer denkbarer Zeitpunkt für den Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums kommt die Zeit nach dem staatlichen Teil der ersten juristischen  Prüfung in Betracht. Die Klausuren sowie die mündliche Prüfung sind dann bereits absolviert und der gesamte Lernstoff des ersten Examens kann zunächst beiseitegeschoben.

Der Vorteil hier ist natürlich, dass Du die Vorlesungen in Deinem Schwerpunktbereich besuchen und Dich voll und ganz auf die Inhalte des Schwerpunkts konzentrieren kannst. Außerdem wirst Du eventuell mehr Möglichkeiten haben, an angebotenen Zusatzveranstaltungen und Seminaren teilzunehmen und so Dein Wissen weiter zu vertiefen.

Der Nachteil an diesem Zeitpunkt könnte allerdings darin liegen, dass Du nach den Anstrengungen und des monatelangen Lernens für die Klausuren und die mündliche Prüfung möglicherweise (zunächst) keine Motivation mehr hast, Dich direkt wieder in das Schwerpunktbereichsstudium zu stürzen. Das Schwerpunktbereichsstudium „schiebst“ Du dann quasi noch „vor Dir her“. Für andere ist das Schwerpunktbereichsstudium jedoch während der Examensvorbereitung gerade eine Art Lichtblick und eine Aufmunterung dahingehend, dass nach dem Examen eine Zeit folgen wird, in der man sich mit dem Rechtsgebiet beschäftigen kann, welches einen besonders interessiert.

Du siehst, die Wahl des richtigen Zeitpunkts ist sehr individuell. Mache Dich am besten zunächst mit der Prüfungsordnung Deiner Universität vertraut, damit Du genau weißt, welche Auswahlmöglichkeiten Dir überhaupt zur Verfügung stehen.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deiner Wahl des richtigen Schwerpunkts!

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