Juristische Notenskala -Die Noten im Jurastudium
Die Notenskala im Jurastudium ist nur eine der viele Besonderheiten dieses Studiengans. Die Benotung erfolgt in Punkten, wobei stets 0-18 Punkte zu erreichen sind – zumindest theoretisch. Zwar kennst Du das Punktebewertungssystem schon aus der Schule, wo in den Klausuren und Gesamtnoten jeweils 0-15 Punkte zu erreichen sind. Als Jurastudierender solltest Du Dich aber schnell davon befreien, die juristischen Bewertungsstufen mit denen eines „normalen“ Notensystems in der Schule zu vergleichen.
Im Folgenden siehst Du zunächst eine Übersicht darüber, welche Punktzahl für welche Note benötigt wird. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Bewertungsstufen bei juristischen Einzelnoten und bei Notenzusammensetzungen.
Bewertungsstufen für juristische Einzelnoten
Bewertungsstufen für juristische Gesamtnoten
In den juristischen Examina (erstes und zweites Staatsexamen) werden die Einzelbewertungen zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Gesamtnote wird bis auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma gerechnet. Eine Auf- oder Abrundung erfolgt nicht.
Daher ergibt sich eine neue Bewertungsskala für die Gesamtnote in den juristischen Examina:
Was bedeutet das jetzt?
Wie Du vielleicht schon erkannt hast, kann man bereits mit 4,00 Punkten ein „ausreichend“ erreichen. Ein „ausreichend“ bedeutet, dass man die jeweilige Prüfungsleistung erbracht hat und die Klausur, die Hausarbeit oder das Examen bestanden hat. Daher gilt unter vielen Studierenden auch das Motto „Vier gewinnt“.
Gerade wenn es auf das Examen zugeht werden die Noten und das Erreichen der höheren Punkteränge immer relevanter. In wohl keinem anderen Studiengang und Berufszweig, sind die Ergebnisse des ersten sowie des zweiten Staatsexamens von einer so herausragenden Bedeutung. Die Leistung der potentiellen Arbeitnehmer wird nirgendwo anders so stark an den Noten gemessen, wie im juristischen Bereich. Daher nehmen es viele Studierende in Kauf, das Studium deutlich hinauszuzögern, um mehr Zeit für die Vorbereitung auf das Examen zu haben oder sogar den Studienort zu wechseln und dadurch hoffen, ihre Chancen für das Erreichen eines vollbefriedigenden Ergebnisses zu erhöhen. Selbst im späteren Verlauf der Karriere und einem möglichen Arbeitsplatzwechsel berücksichtigt der potentielle Arbeitgeber die Noten der Examina – trotz der mittlerweile erworbenen Berufserfahrung – noch sehr stark. Man könnte also fast sagen, dass ein Jurist oder eine Juristin sich seine bzw. ihre Gesamtnoten auch auf die Stirn tätowieren könnte.
Daher ist der Traum vieler Juristen, die „magische 9-Punkte-Schwelle“ zu überschreiten und ein „vollbefriedigend“ zu erreichen. Erreicht man diese Punktzahl im Staatsexamen, gilt das Examen als ein sog. „Prädikatsexamen“. Schafft man dies sogar in beiden Staatsexamina erlangt man das sog. „Doppel-Prädikat“ oder auch „Doppel-VB“.
Kann man sein Studium und eventuell auch das zweite Examen mit einem Prädikatsexamen abschließen, stehen der Karriere in der Regel alle Türen offen. Egal, ob man später eine Karriere im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft anstrebt, Richter werden möchten oder als Staatsanwalt auftreten will: überall wird das Prädikatsexamen gefordert. Auch die großen Top-Kanzleien fordern in der Regel zumindest ein Prädikatsexamen für den Karriereeinstieg.
Erklärt man nun einem Nicht-Juristen, dass man mit 9,00 von 18,00 Punkten bereits ein Prädikatsexamen und damit eigentlich das Traumergebnis der meisten Juristen erreicht hat, bekommt man häufig Sätze wie: „Ach nur die Hälfte der Punkte? Das ist ja easy!“ Zu hören.
Doch leider ist das Erreichen eines „vollbefriedigend“ nicht so „easy“, wie es auf den ersten Blick erscheint. Das vollbefriedigende Ergebnis in der juristischen Prüfung ist eigentlich schon eine überdurchschnittliche Leistung. Erreicht man sogar ein „gut“, darf man sich schon zu den Top-Juristen zählen. In Statistiken wird diese Note nur von 5,6 Prozent der Kandidaten erreicht. Noch dünner wird die Luft im Bereich des „sehr gut“. In diesem Punktebereich dringen durchschnittlich nur 0,2 Prozent der Kandidaten durch.
Gerade für die Studierenden in den ersten Semestern bedeutet diese Notenskala – und auch das juristische Bewertungssystem insgesamt – zunächst erstmal eine Menge Frust. Erst wenn man sich von dem Vergleich zur Punkteskala in der Schule lösen kann, kann man auch mit Noten, die zwar nicht am oberen Ende der Punkteskala liegen, aber doch schon ein Prädikat und damit eine bemerkenswerte Leistung bedeuten, sehr zufrieden sein.