Das Jurastudium
Die Juristenausbildung ist in Deutschland zweistufig aufgebaut. Das bedeutet, dass neben einem Universitätsstudium ein Rechtsreferendariat abzuleisten ist. Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als Jurastudium bezeichnet. Der Begriff „Jura“ leitet sich von dem lateinischen Begriff „ius“ ab. „Ius“ steht für „das Recht“, im Plural: „iura“ = „die Rechte“.
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. Im Anschluss daran folgt eine Phase, in der sich die Studierenden auf die Abschlussprüfung vorbereiten, die sog. Examensvorbereitung. Das universitäre Jurastudium wird heute mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen.
Im Folgenden kannst Du mehr über das Jurastudium erfahren. Möchtest Du Dich zunächst allgemein über den Ablauf, die Voraussetzungen, die Dauer oder die Kosten informieren? Oder hast Du Dich bereits für das Jurastudium entschieden und suchst jetzt nach Tipps und Tricks für das Grundstudium, Hauptstudium oder die Examensvorbereitung? Auf den nächsten Seiten findest Du alles, was Du wissen musst!