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Wie ist das BGB eigentlich entstanden?

Das Bürgerliche Gesetzbuch - kurz: das BGB - ist wahrscheinlich dasjenige Gesetz, welches ein Jurastudierender während seines Studiums am häufigsten benutzt. Daher gehört es wohl auch zum juristischen Allgemeinwissen, dass man die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzbuches kennt. Eine kurze Zusammenfassung findest Du im Folgenden:

Die Bestrebungen zur Schaffung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts reichen bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück. Zu diesem Zeitpunkt herrschte im Deutschen Reich eine erhebliche Rechtszersplitterung. Zu den bedeutendsten Kodifikationen auf landesrechtlicher Ebene gehörten der „Codex Maximilianeus Bavaricus“ (1756), das „Preußische Allgemeine Landrecht“ (ALR) von 1794 (welches alleine 17.000 Paragrafen enthielt), das „Badische Landrecht“ von 1809 sowie der napoleonische „Code Civil“, der insbesondere im zeitweise durch Frankreich besetzen Rheinland Anwendung fand. Auch das sog. „ius commune“ (das überlieferte römische Recht) wurde subsidiär angewendet.

Im Jahre 1814 kam es zum Ausbruch des sog. Kodifikationenstreits zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny. Thibaut, ein Heidelberger Rechtsgelehrter forderte eine Vereinheitlichung der Rechtsordnung. Er stieß damit jedoch während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf große Kritik.

An der Spitze dieser Kritik fand sich der als preußischer Staatsminister und Begründer der historischen Rechtsschule bekannt gewordene Rechtslehrer Savigny.

Nach der Reichsgründung im Jahr 1871 kamen aber, u.a.  unter dem Druck der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, vermehrt Forderungen nach einer einheitlichen Kodifikation auf.

Es kam zu mehreren Kodifikationswellen. Eine wichtige Kodifikationswelle brachte ein einheitliches Strafgesetzbuch (1871) und die vier Reichsjustizgesetze, zu denen das GVG, die StPO, die ZPO sowie die KO zählten. Das wichtigste Gesetz zur Änderung der Reichsverfassung trat 1873 in Kraft. Hierdurch wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Zivilrecht auf das Reich übertragen, sodass die vorherige Länderkompetenz aufgehoben wurde. Dieser Antrag ging auf die beiden Abgeordneten Miquel und Lasker zurück. Daher wurde dieses Änderungsgesetz auch als "lex Miquel-Lasker" bezeichnet.

Im weiteren Verlauf wurde eine Kommission (die sog. "Erste Kommission" eingesetzt, die sehr lange tagte (von 1873-1888) und anschließend einen ersten Entwurf samt Begründungen (die sog. „Motive“) vorlegte. Dieser Entwurf wurde stark kritisierte. Kritisiert wurden u.a. das komplexe System der Querverweise zwischen den einzelnen Normen sowie die für Laien z.T. schwer verständliche juristische und abstrakte Sprache. Anton Menger (1841-1906)  kritisierte, dass soziale Belange der zu diesem Zeitpunkt infolge der Industrialisierung großen Arbeiterschaft im ersten Entwurf des BGB viel zu wenig Brücksichtigung finden würden. Auch Otto von Gierke (1841-1921) wandte bezüglich des Entwurfes ein, dass es sich um ein „in Gesetzesparagraphen gegossenen Pandektenkompendium“ handelte. Daraufhin tagte ab 1890 die sog. "Zweite Kommission", die den Entwurf überarbeitete und einen zweiten Entwurf 1895 dem Bundesrat vorlegte. Dieser Entwurf wurde geringfügig abgeändert und dem Reichstag zugeleitet. Es fanden nur noch geringfügige Änderungen statt und letztlich wurde die Vorlage beschlossen, vom Kaiser unterschrieben und das Gesetz am 18.08.1896 verkündet. Erst vier Jahre später – am 01.01.1900 – trat das BGB in Kraft.

Selbstverständlich unterlag das BGB aber auch in den folgenden Jahren und Jahrzehnten immer wieder verschiedenen Änderungen, die mal mehr, mal weniger umfassend ausfielen. Bis heute ist es jedoch die zentrale normierte Grundlage des allgemeinen deutschen Privatrechts. 

 

Quellen: Ennuschat/Kresse/Prange, JuS 1995, S. 47 (50); Pötters/Werkmeister, Basiswissen für die mündlichen Prüfungen, 7. Auflage 2018, S. 6-7.

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