Dauer, Voraussetzungen und Ablauf - Alles, was Du über das Jurastudium wissen musst!
Denkst Du gerade darüber nach, ob ein Jurastudium für Dich in Betracht kommen könnte?
Oder möchtest Du Dich allgemein über den Ablauf, die mitzubringenden Voraussetzungen und spätere Berufsaussichten informieren? Dann bist Du hier genau richtig!
Im Folgenden möchte ich Dir einen Überblick darüber geben, was Jura überhaupt ist und wo Du Jura studieren kannst, was Du für ein erfolgreiches Studium mitbringen solltest und welche Inhalte Dich erwarten. Außerdem gebe ich Dir einen Überblick, wie viel ein Jurastudium ungefähr kostet und in was für Berufen Du später einmal arbeiten könntest. Die Auswahl ist wahrscheinlich größer als Du vermutest.
Was ist Jura überhaupt?
„Jura ist ganz schön trocken oder?" ist wohl der erste Gedanke, der vielen in den Sinn kommt, wenn sie das Wort „Jura“ hören. Doch schauen wir mal, was Jura so ist und worum es bei Jura geht.
Jura oder Rechtswissenschaften – die beiden Ausdrücke können synonym verwendet werden – bezeichnet die Arbeit mit Gesetzen und Rechtsprechung. Anders als viele (Nichtjuristen) denken, geht es beim Jurastudium aber nicht darum, Gesetze auswendig zu lernen. Dafür haben wir ja die Gesetzesbücher. Im Jurastudium geht es vielmehr darum zu lernen, mit den Gesetzen umzugehen, sie zu lesen, auszulegen, die Methodik und das System dahinter zu verstehen und diese Gesetze auf Rechtsfälle anzuwenden.
Das deutsche Recht wird in drei große Bereiche aufgeteilt: Das Öffentliche Recht, das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) und das Strafrecht. Mit allen diesen drei Bereichen kommst Du täglich in Berührung – mal mehr, mal weniger bewusst.
Gehst Du z.B. in den Supermarkt und kaufst Dir dort eine Banane, dann schließt Du – ganz nebenbei – einen Kaufvertrag ab. Über den Kaufvertrag finden sich Regelungen in dem BGB – dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier ist festgelegt, was Du durch den Abschluss des Kaufvertrags bekommst – die Banane – und was Du dafür bezahlen musst – den Kaufpreis. Bei dem Abschluss des Kaufvertrags bewegst Du Dich im Bereich des Zivilrechts. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern – sowohl in freiwilligen als auch in gesetzlich angeordneten Rechtsverhältnissen.
Aber auch das Öffentliche Recht ist ein ständiger Begleiter unseres Alltags. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Organen – intern und gegenüber dem einzelnen Bürger. Der Staat erlässt im Verhältnis zum Bürger im Öffentlichen Recht häufig sog. Verwaltungsakte. Einen Verwaltungsakt erhältst Du z.B., wenn Du bei einer Behörde eine Baugenehmigung beantragst. Die Behörde wird sich Deinen Antrag ansehen und dabei prüfen, ob Dein geplantes Vorhaben, also z.B. Dein Haus, mit den gesetzlichen Vorschriften, die z.B. im BauGB – dem Baugesetzbuch – stehen, vereinbar ist. Wenn ja, wird die Behörde Dir eine Baugenehmigung erteilen – wenn nicht, wird sie Deinen Antrag ablehnen.
Auch zwischen den Organen des Staates gibt es eigene Verfahren, z.B. das Organstreitverfahren oder die abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht. Außerdem hast Du vielleicht schon mal etwas davon gehört, dass ein Bürger gegenüber dem Staat eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat. Mit einer Verfassungsbeschwerde kann der Bürger sich dagegen wehren, dass der Staat ihn in seinen Grundrechten verletzt hat. Die Grundrechte stehen gleich zu Beginn unseres Grundgesetzes und sind ebenfalls ein – besonders wichtiger – Teil des Öffentlichen Rechts.
Der dritte große Kernbereich ist das Strafrecht. Auch hierunter kannst Du Dir wahrscheinlich schon etwas vorstellen. Das Strafrecht hat die Aufgabe, die Bestrafung eines Einzelnen durch den Staat zu regeln, wenn dieser eine Straftat begangen hat. Im Strafrecht geht es darum die Frage zu klären, ob die Handlungen eines Einzelnen den Tatbestand eines Deliktes erfüllen, also eine Handlung begangen wurde, für die der Staat eine Strafe vorsieht. Die Strafen sind vielfach im StGB – dem Strafgesetzbuch – geregelt. Aber auch im BtMG – dem Betäubungsmittelgesetz – und vielen weiteren Gesetzen sind einzelne Tatbestände zu finden.
Wie Du aber sicher auch schon gehört hast, wird nicht jeder oder jede, der oder die eine verbotene Handlung vorgenommen hat, bestraft. In besonderen Situationen ist es auch erlaubt, eine an sich verbotene Handlung vorzunehmen. Wenn Du beispielsweise spazieren gehst und siehst, dass ein Mann ein junges Mädchen schlägt, dann darfst Du – ausnahmsweise – gegen diesen Mann vorgehen, indem Du z.B. versuchst, ihn wegzuzerren und dabei in Kauf nimmst, dass er sich verletzen könnte. In diesem Fall steht Dir ein Rechtfertigungsgrund zu (hier die Nothilfe), die verhindert, dass Du bestraft wirst. Aber auch wenn jemand eine Tat begeht, für die er nicht verantwortlich ist, kann eine Bestrafung ausgeschlossen sein. Zerkratzt z.B. das 5-jährige Nachbarskind das Auto des Nachbarn beim Spielen, dann ist das Kind noch nicht schuldfähig und kann für dieses Verhalten, was strafrechtlich den Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllen würde, nicht bestraft werden. Ob und inwieweit das Kind – oder seine Eltern – dem Nachbarn für den Schaden an dem Auto einen Schadensersatz leisten müssen, ist dann wieder eine Frage des Zivilrechts, also der Beziehung zwischen Privaten.
Du siehst: Die Rechtsgebiete lassen sich nicht streng voneinander trennen und unser gesamtes alltägliches Leben ist davon geprägt. Jura ist also ganz und gar nicht „trocken“ und hat viel mehr mit dem tatsächlichen Leben zu tun, als viele es auf den ersten Blick vermuten würden!
Wo kann ich Jura studieren?
In Deutschland gibt es viele Universitäten, die einen Jurastudiengang anbieten. Hochschulrankings können Dir helfen, das große Angebot zu überblicken.
Hier findest Du zunächst einen Überblick, welche Universitäten in den einzelnen Bundesländern einen Jurastudiengang (sei es als „klassischen“ Studiengang mit Staatsexamen oder als Bachelor-/Masterstudiengang) anbieten. Klickst Du auf den Namen, kannst Du Dir einen Überblick über das Angebot der jeweiligen Universität verschaffen.
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
Wie kann ich Jura studieren?
Das klassische Studium der Rechtswissenschaften, wird in Deutschland ausschließlich an Universitäten angeboten. Den ersten Teil des Studiums absolvierst Du an der Universität und schließt diesen Teil mit dem ersten Staatsexamen oder - wie es heute heißt - mit der ersten juristischen Prüfung – ab. Danach erhältst Du an den meisten Universitäten den akademischen Grad des Diplom-Juristen verliehen. Daran schließt sich das Rechtsreferendariat an und nach dem zweiten bestandenen Staatsexamen bist Du "Volljurist" bzw. "Volljuristin". Damit hast Du die Möglichkeit, als Richter/in, Anwalt/Anwältin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Notar/in zugelassen zu werden.
Neben dem klassischen Jurastudium gibt es mittlerweile jedoch auch die Möglichkeit, Bachelor- und Master-Studiengänge der Rechtswissenschaften zu besuchen. Diese werden an einigen Universitäten und teilweise auch an Fachhochschulen angeboten.
Auch gibt es Studiengänge, die Inhalte aus dem Studium der Rechtswissenschaften mit Inhalten aus anderen Studiengängen kombinieren. Gerade der Studiengang „Wirtschaftsrecht“ wird zurzeit immer beliebter.
Der Nachteil gegenüber dem klassischen Jurastudium liegt allerdings darin, dass der jeweilige Abschluss keine Zulassung zum Rechtsreferendariat beinhaltet. Das bedeutet, dass Du mit diesem Abschluss kein „Volljurist“ bzw. keine "Volljuristin" bist und damit (zumindest zunächst) nicht den Beruf des Richters, Anwalts, Staatsanwalts oder Notars ausüben kannst. Planst Du allerdings ohnehin eine Karriere in der freien Wirtschaft und möchtest z.B. später bei einem großen Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsabteilung arbeiten, können diese Studiengänge für Dich genau die richtige Wahl sein!
Wie lange dauert das Studium?
Das Jurastudium hat (seit Kurzem) eine Regelstudienzeit von zehn Semestern, also von fünf Jahren. Betrachtet man allerdings die aktuelle Statistik des Bundesamts für Justiz aus dem Jahr 2018, so zeigt sich, dass die durchschnittliche Studiendauer bis zum erfolgreichen Abschluss der ersten juristischen Prüfung 11,6 Semester beträgt.
Die tatsächliche Studiendauer ist aber immer individuell sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Mit weniger als fünf Jahren solltest Du aber nicht rechnen.
Du solltest allerdings auch berücksichtigen, dass Du nach dem Jurastudium noch kein „fertiger Jurist“ bist. Wie bereits oben beschrieben, wirst Du erst zum sog. „Volljuristen“, wenn Du noch die weiteren Stationen der Ausbildung durchlaufen hast.
Der Überblick:
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Studium an der Universität: ca. 5 Jahre
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1. Staatsexamen (erste juristische Prüfung)
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Rechtsreferendariat (2 Jahre)
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2. Staatsexamen.
Je nachdem, ob Du nach der ersten juristischen Prüfung noch z.B. eine Doktorarbeit schreiben möchtest oder direkt in das Rechtsreferendariat starten möchtest, dauert es natürlich unterschiedlich lang, bis Du als Rechtsanwalt, Richter oder Anwalt tätig sein kannst. Allerdings solltest Du mindestens sieben Jahre einplanen.
Was erwartet mich?
Das Jurastudium lässt sich grob in drei große Abschnitte einteilen. Der Weg zur ersten juristischen Prüfung beginnt zunächst mit dem Grundstudium. Daran schließt sich das Hauptstudium an, welches wiederum in zwei große Bereiche unterteilt ist. Hier gibt es einmal einen Schwerpunktbereich, der dazu dient, den Studierenden einen vertiefenden Einblick in ein bestimmtes Rechtsgebiet zu geben, das im Grundstudium nur rudimentär oder auch gar nicht behandelt wurde. Dieser Schwerpunktbereich ist für den universitären Teil der ersten juristischen Prüfung relevant. Der zweite Bereich dient dazu, das im Grundstudium erworbene Wissen noch weiter zu vertiefen und die Voraussetzungen für die am Ende anstehende Prüfung – die erste juristische Prüfung – zu erwerben.
Den letzten Abschnitt stellt dann die erste juristische Prüfung und die besonders intensive Vorbereitung auf diese Prüfung dar. Hier geht es darum, das gesamte im Studium erworbene Wissen zu wiederholen, zu vertiefen und sich so bestmöglich auf die Klausuren und die mündliche Prüfung vorzubereiten.
Das Grundstudium
Das Grundstudium dauert – je nach Ausgestaltung – etwa vier bis sechs Semester. Während dieser Zeit wird das Fundament für das Wissen gelegt, welches später in den Klausuren und der mündlichen Prüfung der ersten juristischen Prüfung abgefragt wird. Dies geschieht dadurch, dass Du die Vorlesungen der Professoren besuchst und an den Arbeitsgemeinschaften, die von den Fakultäten angebotenen werden, teilnimmst.
In den Vorlesungen vermitteln die Professoren den Studierenden das Wissen zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Im ersten Semester gibt es in der Regel Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zum Staatsrecht.
Das erworbene Wissen wird in kleineren Arbeitsgemeinschaften, die begleitend zur Vorlesung angeboten werden, wiederholt und vertieft. Die Arbeitsgemeinschaften finden meist in kleineren Gruppen (zwischen 20 und 30 Personen) statt und werden von unterschiedlichen Dozenten geleitet. Natürlich kannst Du immer in den Vorlesungen Fragen an den Professor oder die Professorin zu dem Stoff der Vorlesung stellen, allerdings wärst Du nicht der oder die erste, der oder die es eine große Überwindung kostet, vor einem großen Publikum eine Frage zu stellen. Daher bieten sich die kleineren Arbeitsgemeinschaften zum Besprechen dieser Fragen an. Die Lerneinheiten sind dort meist ähnlich wie Schulstunden aufgebaut. Die Wiederholung und Vertiefung des Lernstoffs wird anhand von Fallbearbeitungen geübt. Hier wirst Du höchstwahrscheinlich das erste Mal mit dem berühmt berüchtigten „Gutachtenstil“ konfrontiert. Das ist der Schreibstil, in dem die Klausuren und Hausarbeiten im Studium angefertigt werden. Diesen sicher zu beherrschen ist essentiell für das Schreiben von hoch benoteten Klausuren. Hier kannst Du mehr über den Gutachtenstil erfahren.
Am Ende des Semesters finden die Semesterabschlussklausuren statt. Hier geht es darum, das über das Semester erlernte Wissen – meist in Form einer Falllösung – möglichst gut zu präsentieren. Die Klausuren bestehen meist nicht aus abstrakten Fragen zu dem jeweiligen Rechtsgebiet, sondern die Aufgabe besteht darin, zu einem vorgegebenen Sachverhalt ein Gutachten zu verfassen.
Anders als im Bachelor-/Mastersystem, bei dem es darum geht Punkte über verschiedene Leistungsnachweise anzusammeln, die dann eine Gesamtnote ergeben, müssen im Jurastudium erstmal sog. „Scheine“ erworben werden. Erst wenn Du alle diese Scheine erworben hast, kannst Du Dich zur ersten juristischen Prüfung anmelden und diese dann absolvieren.
Die gesamten Noten, die Du vorher in den Semesterabschlussklausuren geschrieben hast sind – sofern Du die Scheine erhältst – für die spätere Note in der ersten juristischen Prüfung vollkommen unerheblich. Wichtig ist es also zunächst einmal „nur“ die Semesterabschlussklausuren zu bestehen und die Scheine zu erwerben. Dies geschieht dadurch, dass Du während des Semesters Klausuren schreibst und während der Semesterferien Hausarbeiten anfertigst.
Wie viele Scheine Du für den Abschluss des Grundstudiums benötigst, ist abhängig von deiner jeweiligen Universität. Auch die Anzahl der Klausuren, die für das Bestehen der am Ende des Grundstudiums anstehenden Zwischenprüfung erforderlich sind, variieren von Universität zu Universität.
Allen Universitäten gemeinsam ist jedoch das Prinzip und die Folgen des Durchfallens: Du musst während des Grundstudiums eine bestimme Anzahl an Prüfungen bestehen. Dies sind insbesondere die Klausuren und Hausarbeiten. Hast Du diese Hürde überwunden, gilt die Zwischenprüfung als absolviert und dein Weg ist frei für das Hauptstudium. Die Hürde der Zwischenprüfung dient dazu, die Studierenden ein wenig unter Druck zu setzen. Sie sollen sich sicher werden darüber, ob das Jurastudium wirklich dem entspricht, was sie sich später beruflich vorstellen können. Auch dient es dazu, ein bisschen „auszusieben“, da an fast allen Universitäten der Jurastudiengang zu Beginn meist überfüllt ist und es nicht selten kaum genug Plätze für alle Studierenden in den Hörsälen gibt. Schafft ein Studierender die Zwischenprüfung in der vorgegebenen Frist nicht, so wird er exmatrikuliert. Eine Exmatrikulation hat die Folge, dass ein Jurastudium in ganz Deutschland nicht mehr möglich ist.
Aber keine Sorge! So schlimm, wie es sich jetzt anhört, ist das Jurastudium nicht! Die Klausuren und Hausarbeiten können während der Zwischenprüfungsfrist zum Teil mehrfach wiederholt werden. Solltest Du eine Klausur einmal nicht bestehen, führt dies also bei Weitem noch nicht gleich zu einer Exmatrikulation! Auch ist es in der Regel so, dass die Klausuren und Hausarbeiten gut über die gesamte Zeit des Grundstudiums verteilt sind. Du hast daher genug Zeit, um Dich vernünftig auf die verschiedenen Prüfungen vorbereiten zu können. Du siehst: Die Zwischenprüfung ist – wenn auch mit etwas Lernaufwand – durchaus machbar!
Das Hauptstudium
An das Grundstudium schließt sich das Hauptstudium an. Wie bereits oben angesprochen, ist das Hauptstudium in zwei große Bereiche untergliedert: den Schwerpunktbereich und den Bereich, in dem das Wissen aus dem Grundstudium vertieft werden soll.
Der Schwerpunktbereich ist relevant für den universitären Teil der ersten juristischen Prüfung. Um das zu verstehen, solltest Du Dir zunächst anschauen, aus welchen Abschnitten und Prüfungsteilen sich die erste juristische Prüfung zusammensetzt.
Es gibt einen staatlichen und einen universitären Teil. Der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung ist so ausgestaltet, dass das gesamte Wissen aus dem Studium (quasi vom ersten bis zum letzten Semester) anhand von Klausuren und einer mündlichen Prüfung abgefragt wird. Der staatliche Teil der Prüfung wird nicht von Deiner Universität organisiert, sondern von den Justizprüfungsämtern der Länder. Da jedes Bundesland eigenständig regeln kann, wie viele Klausuren mit welchen Inhalten für das Bestehen der Prüfung erforderlich sind, variiert diese Zahl von Bundesland zu Bundesland. Die Prüfungsämter sind für die Auswahl der jeweiligen Klausuren im gesamten Bundesland zuständig und veranstalten auch die mündlichen Prüfungen.
Der universitäre Teil der ersten juristischen Prüfung – um den es im Hauptstudium geht – wird demgegenüber nicht vom jeweiligen Prüfungsamt ausgestaltet, sondern deutlich individueller durch die jeweilige Universität.
Das Schwerpunktbereichsstudium soll Dir einen vertieften Einblick in ein Rechtsgebiet geben, welches im Grundstudium und auch im Rahmen der Examensvorbereitung in der Regel nicht oder nur ganz selten behandelt wird. Du kannst es mit einem kleinen Ministudium vergleichen, da Du Dich hier in das neue Rechtsgebiet hineinarbeiten musst und quasi „nochmal von vorne“ anfängst. Da die Universitäten den Schwerpunktbereich jeweils selbstständig ausgestalteten können, werden überall ganz unterschiedliche Schwerpunkte angeboten. Angeboten werden im Zivilrecht z.B. Schwerpunkte im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht, im Medienrecht, im Familien- und Erbrecht, im Bankenrecht, im Zivilprozessrecht und so weiter. Das Strafrecht bietet mit Schwerpunkten zum internationalen Strafrecht oder dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften ebenfalls sehr spannende Themenbereiche. Auch im Öffentlichen Recht kannst Du z.B. den Schwerpunkt Völkerrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht oder Medizin- und Pharmarecht wählen. Die Auswahlmöglichkeiten hängen stark davon ab, welche Forschungsschwerpunkte die jeweilige Universität hat und welche Professoren dementsprechend einen Schwerpunkt anbieten können und wollen.
Auch während des Schwerpunktbereichsstudiums besuchst Du Vorlesungen und Seminare der Professoren und Dozenten. Das Schwerpunktbereichsstudium endet mit einer zu erbringenden Prüfungsleistung, die jedoch von Universität zu Universität sehr unterschiedlich sein kann. Zum Teil müssen Klausuren zu den jeweiligen Veranstaltungen in dem Semester geschrieben werden oder es muss eine sog. Schwerpunktarbeit angefertigt werden. Dies ist eine umfangreiche Hausarbeit, in der Du Dich vertieft mit einer Fragestellung oder einem Thema aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich über mehrere Wochen beschäftigst. Anschließend an die Klausuren oder die Schwerpunktarbeit findet dann noch eine mündliche Prüfung statt. Mehr zum Schwerpunktbereichsstudium erfährst Du an dieser Stelle.
Die Ergebnisse aus der mündlichen Prüfung und den Klausuren bzw. der Schwerpunktarbeit, gehen zu 30% in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein. Die restlichen 70% setzen sich aus den weiteren Examensklausuren im staatlichen Teil sowie der mündlichen Prüfung im staatlichen Teil zusammen.
Der zweite Teil des Hauptstudiums dient der Vertiefung des Lernstoffs der drei großen Rechtsgebiete. Hier müssen weitere „große“ Scheine erworben werden. Hierfür werden während des Semesters im Zivil-, Straf- und im Öffentlichen Recht Veranstaltungen angeboten. In diesen sog. „Übungen“ wird das Lösen von Fällen geübt und Du bereitest Dich auf die Klausuren vor, die während des Semesters angeboten werden. In der Regel ist es so, dass Du während des Semesters eine der angebotenen Klausuren und entweder die Hausarbeit vor (sog. Vorlaufhausarbeit) oder die Hausarbeit nach dem Semester (sog. Nachlaufhausarbeit) bestehen musst, um den Schein zu erhalten. Die erforderliche Anzahl an Scheinen und die Voraussetzungen hierfür variieren jedoch wieder von Universität zu Universität.
Hast Du alle Scheine gesammelt und noch einige weitere Voraussetzungen (Ableistung der praktischen Studienzeit, also Praktika) erfüllt, kannst Du Dich im Prinzip für die erste juristische Prüfung anmelden.
Die Examensprüfung und die Vorbereitung
Bevor Du Dich für das Examen (die erste juristische Prüfung) anmeldest, solltest Du Dich allerdings ausreichend auf diese Prüfung vorbereiten. Das ist anders als in der Schule oder vielleicht auch bei anderen Studiengängen: Hier reicht es nicht, wenn man sich „mal eben schnell“ eine Woche vorher nochmal die Unterlagen anschaut. Die Vorbereitung auf die Klausuren der ersten juristischen Prüfung dauert in der Regel ein ganzes Jahr!
Diese lange Vorbereitungszeit erklärt sich aber auch dadurch, dass in dieser Prüfung der gesamte Studieninhalt aus allen Semestern abgefragt wird. Es können also die Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB auftauchen, die Du im ersten Semester gelernt hast. Genauso gut können aber auch Fragestellungen aus dem fünften oder sechsten Semester auftauchen. Dementsprechend groß ist die Stofffülle, die es zu wiederholen, zu vertiefen und zu verinnerlichen gilt. Das kostet Zeit!
Der Fluch und Segen zugleich: Die Zeit in der Examensvorbereitung kannst Du vollkommen frei gestalten. Es gibt in der Regel die Möglichkeit, an kostenpflichtigen Repetitorien („Nachhilfe für Juristen“) von privaten Anbietern teilzunehmen oder aber von der Universität kostenlos durchgeführte Repetitorien zu besuchen. Dort wird der gesamte Studieninhalt von professionellen Dozenten innerhalb eines Jahres noch einmal behandelt, wiederholt und erklärt und die praktische Anwendung trainiert.
Hast Du das Jahr der Examensvorbereitung absolviert, dann ist bist Du bereit und kannst Dich für die Prüfung anmelden. Wie genau das Examen letztlich abläuft, wirst Du später noch erfahren!
Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen?
Um ein Jurastudium in Deutschland absolvieren zu können, gibt es zunächst einmal formale Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Dich an einer Jurafakultät für den Studiengang einschreiben zu können. Daneben stellst Du Dir aber vielleicht auch die Frage, ob das Jurastudium gerade für Dich die richtige Wahl ist. Was für persönliche Voraussetzungen für ein Jurastudium von Vorteil sein können, wirst Du daher ebenfalls im Folgenden erfahren.
Formale Voraussetzungen
Grundsätzlich benötigst Du für das Jurastudium – wie für jedes andere Studium an einer Hochschule auch – eine Hochschulzugangsberechtigung. Hast Du also Dein Abitur in der Tasche, erfüllst Du diese Voraussetzung schon einmal und kannst Dich grundsätzlich an jeder juristischen Fakultät in Deutschland für Jura oder eben einen juristischen Bachelorstudiengang einschreiben. Auch wenn Du nicht das klassische Abitur, sondern die Fachhochschulreife erlangt hast, hast Du die Möglichkeit einen juristischen Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule zu besuchen. Wie bereits oben beschrieben, erwirbst Du hier allerdings keinen Abschluss, der Dich zu einem „Volljuristen“ macht, sodass Du ein Berufsziel wie das des Richters, des Rechtsanwalts oder des Staatsanwalts später nicht wahrnehmen kannst.
Bestimmt hast Du auch schon einmal etwas von dem nummerus clausus (N.C.) gehört. Übersetzt bedeutet nummerus clausus "beschränkte Zahl". Das wiederum heißt, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Grund dafür sind die begrenzten Kapazitäten: Die Professoren und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter können nur eine bestimmte Anzahl an Studierenden optimal betreuen und auch die räumlich-technischen Ressourcen sind endlich. Daher muss die Zahl der aufgenommenen Studierenden je Semester begrenzt werden. Die Universitäten haben ein Interesse daran ihre Studienplätze, möglichst „guten Abiturienten“ zu Verfügung zu stellen, deren Noten erfolgsversprechend sind. Daher erhalten diejenigen Bewerber, die besonders gute Abiturnoten haben, zuerst einen Studienplatz. Die „Abiturnote“, die den letzten freien Studienplatz erhält, ist dann gleichzeitig die Note für den N.C.
Da die Anzahl der Bewerber und deren Abiturnoten im Vorhinein nicht bekannt sind und von Jahr zu Jahr stark schwanken können, ist es sehr schwer vorherzusagen, welche Abiturnote Du konkret haben musst, um zu dem gewünschten Zeitpunkt an der Universität der Wahl mit dem Studium beginnen zu können. Orientieren kannst Du Dich allerdings an dem N.C. des letzten Aufnahmedurchgangs, den jede Universität auf ihrer Internetseite bekannt gibt.
Sollte Deine Abiturnote in Schnitt zwischen 1,0 und 3,0 liegen, sollte dies aber in aller Regel ausreichend sein, um einen Platz zu bekommen. Natürlich kann das ausnahmsweise mal anders sein. Dann solltest Du aber nicht aufgeben, sondern entweder beim nächsten Durchgang einen neuen Versuch wagen oder Dir überlegen, ob auch eine andere Universität, die gegebenenfalls keinen und einen höheren N.C. hat, für Dich in Betracht kommt. Auswahl gibt es auf jeden Fall reichlich!
Persönliche Voraussetzungen
Die Frage, die aber meist viel interessanter ist, ist aber wahrscheinlich: Ist das Jurastudium etwas für DICH? Viele Abiturientinnen und Abiturienten fragen sich vor der Bewerbung, welche Voraussetzungen er oder sie mitbringen muss, um ein erfolgreiches Studium absolvieren zu können. Wie gut müssen meine Noten sein? Welche Schulnoten sind wichtig? Muss ich mich für bestimmte Sachen interessieren? Was für Eigenschaften muss ich haben, um erfolgreich studieren zu können?
Abitur- und Schulnoten
Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit die Abiturnote und die Noten aus den jeweiligen Schulfächern ein Hinweis dafür sein können, ob das Jurastudium für Dich geeignet ist oder nicht. Zu der Abiturnote an sich lässt sich erstmal festhalten, dass diese in der Regel keine wirkliche Aussagekraft darüber hat, ob Du erfolgreich Jura studieren kannst oder nicht. Dies Abiturnote setzt sich aus den gesamten Noten der Oberstufe sowie den Klausuren zusammen. Bist Du vielleicht nicht die sportlichste Person und hattest in Sport immer nur Vieren? Oder konntest Du einfach nicht malen und hast Dich nicht für Kunst interessiert? Vielleicht haben diese Noten deinen Abiturschnitt runtergezogen, aber sagen sie etwas über Dich in Bezug auf das Jurastudium aus? Nein!
Es tauchen daneben regelmäßig Aussagen bzw. Gerüchte auf, dass bestimmte Schulfächer und die Noten daraus besonders wichtig seien und zeigen könnten, ob Du für das Jurastudium geeignet bist oder nicht. Insbesondere den Fächern Deutsch, Mathematik, Latein und den gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wie Politik und Geschichte wird nachgesagt, dass diese für das Jurastudium Bedeutung hätten.
Solchen Aussagen solltest Du jedoch keinen Glauben schenken. Sie sind regelmäßig falsch und viel zu pauschal. Meist ist es nicht das Fach an sich und Deine Note darin, die eine Aussagekraft haben. Schließlich kannst Du auch ein großes Interesse an Geschichte haben und nur aufgrund einer ungeliebten Lehrkraft eine schlechte Note darin haben. Es kommt vielmehr auf Dein Interesse an bestimmten Fragestellungen und Themenbereichen an, die in diesem Fach geschult werden sollen.
Im Hinblick auf die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wie z.B. Politik oder Geschichte, lässt sich zunächst feststellen, dass die Schnittmenge der gelernten Inhalte mit denjenigen, die später im Studium von Bedeutung sind, wohl am größten ist. Das deutsche Recht wurde durch die deutsche Geschichte wesentlich mitgeprägt, sodass es immer wichtig ist, den geschichtlichen Hintergrund zu kennen, um bestimmte Hintergründe von Gesetzen verstehen zu können. Und auch die Politik hat natürlich einen maßgeblichen Einfluss auf den Erlass neuer Gesetze. Grundkenntnisse im Bereich der Politik und dem Staatsaufbau können also insbesondere im Bereich des Staatsrechts von Vorteil sein.
Interessierst Du Dich also für diese Gebiete, dann ist es wahrscheinlich, dass Du auch im Studium später Gefallen an solchen Fragestellungen finden wirst, die mit Politik und der Geschichte zusammenhängen. Solche Fragestellungen gibt es viele, sodass ein Interesse in diesem Bereich bereits ein Indikator sein kann, dass das Jurastudium für Dich in Frage kommt.
Anders herum muss ein fehlendes Interesse an diesen Themengebieten allerdings nicht bedeuten, dass Jura nichts für Dich ist! Wie schon eben erläutert, kann das mangelnde Interesse an diesen Fächern auch z.B. an einem wenig sympathischen oder unterhaltsamen Lehrer oder Lehrerin liegen. Die Inhalte, die während der Schulzeit von Deinem Lehrer oder Deiner Lehrerin vielleicht noch vollkommen langweilig und wenig interessant vermittelt wurden, können sich im Studium möglicherweise von einer ganz anderen Seite zeigen, Dein Interesse wecken und Dich für diese Themen begeistern!
Im Bereich der Fächer Deutsch, Mathematik und Latein geht es dagegen weniger um das Interesse an dem Fach selbst sondern eher darum, wie begabt Du für das Erlernen von Sprachen bist und wie gut dein Sprachgefühl insgesamt ist. Bei Mathematik geht es insbesondere um das analytische und logische Denken.
Die deutsche Sprache ist das Handwerkszeug eines jeden Juristen und sollte daher beherrscht werden. Während des Studiums müssen viele Texte (v.a. Falllösungen bzw. Gutachten) geschrieben und gelesen werden. Auch in der Praxis später muss ein Rechtsanwalt in der Lage sein, Anträge und Klagen zu formulieren und auch der Richter muss Urteile schreiben. Daher ist es sicherlich nicht schädlich, wenn Du Dich nicht für die Interpretation von Gedichten begeistern kannst, jedoch ist eine gute Rechtschreibung und Ausdrucksweise von wesentlicher Bedeutung. Solltest Du Dir bewusst darüber sein, dass die sprachlichen Voraussetzungen bei Dir (noch) nicht gegeben sind, ist dies aber natürlich noch kein "K.O."-Kriterium. Du hast noch ausreichend Zeit, Dich in diesen Bereich zu verbessern. Wichtig ist allerdings, dass Du an diesen Problemen intensiv arbeitest.
Im Hinblick auf die Mathematik- und Lateinnote kann man sagen, dass diese möglicherweise einen Aufschluss darüber geben können, ob Dir das analytische und logische Denken liegt, welches für die Juristen von Bedeutung sein kann.
Aber keine Angst, falls Du während deiner Schulzeit nie Latein im Unterricht hattest: Das ist keine Voraussetzung für ein Jurastudium! Zwar tauchen im Bereich der Rechtswissenschaften häufig lateinische Begriffe auf. Dies ist allerdings dem Umstand geschuldet, dass unser Rechtssystem in weiten Teilen auf dem alten römischen Rechtssystem basiert. Viele unserer Rechtsinstitute haben ihren Ursprung in den Entwicklungen und Gesetzen, die zur Zeit des Römischen Rechts galten. Diese Begriffe wurden teilweise nicht abgeändert und sind daher heute noch präsent. Als Jurastudent oder Jurastudentin lernst Du diese Begriffe aber während des Studiums „ganz nebenbei“ und musst keinesfalls lateinische Vorkenntnisse mitbringen, um erfolgreich Jura studieren zu können! Falls Du ein paar lateinische Rechtsbegriff kennen lernen möchtest, solltest Du hier vorbeischauen.
Persönliche Eigenschaften
Von wesentlich größerer Bedeutung für die Frage, ob das Jurastudium für Dich in Frage kommt, sollte sein, ob Du gewisse Eigenschaften mitbringst, die für ein (erfolgreiches) Jurastudium unerlässlich sind.
Hier ist zunächst noch einmal daran zu erinnern, dass das Jurastudium nicht wie die üblichen Bachelor-/Masterstudiengänge aufgebaut ist. Es geht nicht darum, Creditpoints, zu erwerben, es gibt – wenn überhaupt – nur sehr wenige Vorlesungen oder Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflichten und wann und bei welchem Professor oder welcher Professorin Du Deine Klausuren und Hausarbeiten schreibst, ist weitestgehend Dir selbst überlassen. Du musst keine Hausaufgaben machen, Projekte vorstellen und es gibt keine Gruppenarbeiten: Du bist komplett für sich selbst verantwortlich!
Das hat natürlich zunächst erst einmal einige Vorteile: Du kannst Dir deine Zeit (relativ) frei einteilen und Du bist gerade in der Examensvorbereitung – eigentlich – sehr flexibel! Das ist ein großer Pluspunkt gegenüber vielen anderen Studiengängen!
Auf der anderen Seite musst Du es jedoch auch schaffen, Struktur und Disziplin aufzubringen, um den Lernstoff, der ja zweifelsohne am Ende in Form einer Prüfung abgefragt wird, zu verinnerlichen und dann in den Klausuren, Hausarbeiten oder der mündlichen Prüfung entsprechend präsentieren zu können!
Es ist daher sehr wichtig, dass Du Dich selbst disziplinierst und Dir Räume und Zeiten schaffst, in denen Du Dich auf das Studium konzentrierst. Gerade am Anfang des Studiums ist dies noch schwer. Du lernst neue Leute kennen, Du bist eventuell in eine neue Stadt gezogen und das erste Mal weit weg von zu Hause, hast sowieso nach dem Abitur keine Lust mehr auf das Lernen und das ganze Studentenleben mitsamt der Erstsemesterpartys muss eben auch mal getestet werden. Dass Du Dich erstmal an die neue Umgebung gewöhnen und „ankommen“ musst, neue Freunde finden möchtest und erstmal das Leben als Student oder Studentin kennen lernen und genießen möchtest, ist vollkommen in Ordnung! Gerade am Anfang des Studiums solltest Du alles in vollen Zügen genießen und am besten bei allen Veranstaltungen (wie z.B. bei der Orientierungswoche) mitmachen
Allerdings gilt es dann, nicht den gesamten Lernstoff des jeweiligen Semesters aus den Augen zu verlieren und kurz vor der Klausur das böse Erwachen zu erleben. Anders als in der Schule nimmt der Professor oder die Professorin bei der Erstellung der Aufgaben für die Klausur am Ende des Semesters keine Rücksicht darauf, wie viel Stoff tatsächlich in den Vorlesungen behandelt wurde. Abgefragt werden kann alles, was Gegenstand der Vorlesung war, also auch die Bereiche, zu denen er oder sie – wenn überhaupt – nur wenig gesagt hat. Auch werden die Universität, die Professoren und Professorinnen und sonstigen Dozenten und Dozentinnen bei der Prüfungsvorbereitung weitestgehend nicht helfen können und wollen. Du bist selbst dafür verantwortlich, Dir alle Materialien zu besorgen und Dich für die Prüfungen anzumelden.
Ferner ist es – anders als es bei vielen in der Schule wahrscheinlich so war – in der Regel nicht ausreichend, dass Du Dir „mal eben“ am Tag vor der Klausur das Skript bzw. die Unterlagen ansiehst und dann in Ruhe in die Klausur gehen kannst. Dieses nur kurzfristige Lernen nach dem Bulimie-Prinzip wird im Jurastudium relativ schnell zum Scheitern führen. Wie bereits oben beschrieben, werden die Grundlagen, die gerade in den ersten Semestern erlernt werden, in den folgenden Semestern als bekannt vorausgesetzt. Der nachfolgende Stoff baut darauf auf und wer die Grundlagen nicht verstanden hat, kann – logischerweise – kaum den vertieften Studieninhalten folgen. Insbesondere wird dann das große Aufwachen kommen, wenn Du Dich am Abschluss des Jurastudiums dem Examen stellen willst. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, ist es notwendig, dass Du ein gewisses Maß an Selbstdisziplin aufbringst und Dir ab und an selbst „in den Arsch trittst“.
Aber keine Sorge: Du bist nicht allein und vielen anderen geht es auch so! Selbstdisziplin kann man erlernen und Du wirst sehen, dass Dir das Lernen und die Motivation dafür zu finden, leichter fallen wird, wenn Du etwas lernst was Dich – wie dein Studienfach im Idealfall – interessiert. Genieße also die schönen Dinge des Studentenlebens, aber sei Dir bewusst, dass Du am Ball bleiben musst, um am Ende das Studium erfolgreich abschließen zu können!
Auch der Faktor der Kosten kann (leider) für einige Studierende einen Einfluss auf die Wahl des Studiengangs oder des Studierens an sich haben. Im Folgenden möchte ich Dir einen kleinen Überblick über diejenigen Kosten geben, die durchschnittlich auf einen Jurastudenten oder eine Jurastudentin im Monat zukommen. Wie Du Dir aber sicherlich schon denken kannst, ist die tatsächliche Höhe der Kosten von vielen individuellen Faktoren abhängig. Hierzu zählt neben der Wahl des Studienortes natürlich auch der individuelle Lebensstil.
Im Groben lassen sich vier große Kostenpositionen unterscheiden, die ich im Folgenden etwas näher aufschlüsseln möchte, um so einem Ergebnis nahezukommen, das Dir als realistische Planungsgrundlage dienen kann.
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Semesterbeitrag
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Lebenshaltungskosten
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Kosten für Lernmaterialien
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Kosten für die Examensvorbereitung
1. Semesterbeitrag
Als Studierender an der Universität musst Du zunächst einen sog. Semesterbeitrag bezahlen. Dieser Semesterbeitrag umfasst sowohl den Verwaltungskostenbeitrag, zu dem u.a. die Immatrikulationsgebühr und Rückmeldegebühr zählen, als auch den Sozialbeitrag an das Studentenwerk. Dieser Beitrag dient u.a. dem Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen. Daneben gibt es einen Beitrag für die verfasste Studierendenschaft der Hochschule, wie beispielsweise den AStA und in einigen Städten auch ein Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Durchschnittlich beträgt der Semesterbeitrag ca. 200 Euro. Die Regelstudienzeit im Jurastudium beträgt zehn Semester. Legt man allerdings die Statistik der juristischen Prüfungen vom Bundesamt für Justiz aus dem Jahr 2018 zugrunde, ergibt sich daraus, dass die erste juristische Prüfung durchschnittlich erst nach 11 Semestern erfolgreich abgeschlossen wird. Daher gehen wir in den folgenden Berechnungen von einer Semesteranzahl von 11 aus.
2. Monatliche Lebenshaltungskosten
Als größte Position sind die monatlichen Lebenshaltungskosten einzukalkulieren. Diese sind selbstverständlich sehr individuell und können daher kaum pauschal vorhergesagt werden. Ich orientiere mich bei diesen Angaben an den Ergebnissen der 21. Sozialerhebung vom Studentenwerk aus dem Jahr 2016.
Wie viel kostet das Jurastudium?
3. Kosten für Lernmaterialien
Die 21. Sozialerhebung vom Studentenwerk aus dem Jahr 2016 sieht einen monatlichen Betrag von 20 Euro vor, der durchschnittlich von Studierenden für Lernmaterialien ausgegeben wird. Diese Zahl halte ich für Jurastudenten allerdings als für zu niedrig angesetzt.
a) Lehrbücher und Skripte
Ich gehe bei den Berechnungen davon aus, dass ein Jurastudent oder eine Jurastudentin sich zu jeder seiner bzw. ihrer Vorlesungen ein Lehrbuch und ein Skript anschafft. Die Kosten eines Lehrbuchs setze ich mit 23 Euro an. Die eines Skripts mit 19 Euro. Die Kosten, die für etwaige Bücher im Bereich des Schwerpunktstudiums anfallen, klammere ich bei diesen Berechnungen aus. Diese Beträge sind so variabel, dass kein sinnvoller Durchschnittswert gebildet werden kann.
b) Gesetzestexte
Neben den Lehrbüchern und Skripten werden die Gesetzestexte benötigt.
aa) Grundstudium
Dabei ist anzunehmen, dass der Durchschnittsstudent bzw. die Durchschnittsstudentin während des Grundstudiums mit den dtv-Ausgaben arbeitet, die deutlich günstiger in der Anschaffung sind. Während dieser vier Semester ist davon auszugehen, dass die Gesetzesbücher einmal (aufgrund von Abnutzung oder einer Gesetzesänderung) erneuert werden.
Die Kosten für die Basistexte BGB betragen 5,90 Euro, für die Basistexte Öffentliches Recht 16,90 Euro, für das Strafrecht fallen 10,90 Euro an und für das Europarecht 12,90 Euro. Außerdem wird eine Ausgabe des jeweiligen Landesrechts benötigt, für die ich 20 Euro veranschlage.
Daraus ergeben sich bis zum Abschluss des vierten Semesters Kosten in Höhe von 113,20 Euro.
bb) Hauptstudium
Im Hauptstudium steigt die Zahl der benötigten Gesetze an, sodass zumeist mit dem sog. "Schönfelder" und dem "Sartorius" gearbeitet wird. Dies sind umfangreiche Textsammlungen, in denen die Gesetzestexte der wichtigsten Bundesgesetze enthalten sind. Damit die Gesetze immer auf dem neusten Stand sind, gibt es sog. Ergänzungslieferungen, die in unregelmäßigen Abständen vom Verlag angeboten werden. Du kannst sowohl den Schönfelder als auch den Sartorius mit oder ohne einen Abo-Bezug dieser Ergänzungslieferungen erwerben.
Schönfelder/Sartorius mit Abo-Bezug
Erwirbst Du einen Schönfelder oder Sartorius mit Abo-Bezug betragen die Anschaffungskosten 28 Euro. Bei der Zahl der Ergänzungslieferungen nehme ich an, dass durchschnittlich 3,5 Ergänzungslieferungen im Jahr erscheinen. Die Ergänzungslieferungen kosten im Durchschnitt je 15 Euro. Damit ergibt sich für die 7 Semester bis zum Abschluss des Studiums ein Betrag von (3,5/Jahr) x 15 Euro x 7 Semester = 367 Euro. Zusammen mit den Anschaffungskosten ergeben sich Gesamtkosten von 395 Euro.
Schönfelder/Sartorius ohne Abo-Bezug
Die Anschaffungskosten eines Schönfelders ohne Abo-Bezug betragen 38 Euro (als Loseblattsammlung). Als gebundene Ausgabe betragen die Kosten 39,80 Euro. Gehen wir davon aus, dass sich der durchschnittliche Student bzw. die durchschnittliche Studentin bis zum Ende des Studiums insgesamt dreimal einen aktuellen Gesetzestext kauft, ergibt dies Kosten in Höhe von 114 Euro.
Für den Sartorius gelten in etwa die gleichen Preise, sodass Du die obigen Werte verdoppeln kannst. Hinzu kommen noch die Kosten für das jeweilige Landesrecht. Hier gehe ich davon aus, dass dieses während des Hauptstudium zweimal erneuert wird, was einen Betrag von 40 Euro verursacht. Daher fallen Gesamtkosten für die Gesetzestexte (bei Abo-Bezug des Schönfelders und des Sartorius) von 943,20 Euro an.
c) Sonstige Lernmaterialien
Daneben fallen in der Regel noch Kosten für z.B. Collegeblöcke, Karteikarten, Stifte etc. an. An einigen Universitäten müssen die Studierenden selbst das Klausurpapier mitbringen. Hier gehe ich von durchschnittlichen monatlichen Kosten von 5 Euro aus. Das macht pro Semester 30 Euro, also auf eine durchschnittliche Studiendauer von 11 Semestern gerechnet: 330 Euro.
d) Gesamtkosten für Lernmaterial
Als Gesamtkosten für das Lernmaterial habe ich so einen Bedarf von 2113,20 Euro errechnet. Dieser ergibt sich aus den 840 Euro für die Lehrbücher und Skripte bis zum fünften Semester, 943,20 Euro für Gesetztestexte und 330 Euro für sonstige Lernmaterialien. Pro Semester sind das 192,10 Euro und auf den Monat gerechnet ergeben sich Durchschnittskosten von ca. 32 Euro.
4. Examensvorbereitung
Im Rahmen der Examensvorbereitung kommen auf die Studierenden in der Regel noch weitere Kosten hinzu. Vielleicht hast Du ja schon einmal etwas vom Repetitorium oder auch „Rep“ gehört. In einem Repetitorium bereiten sich die Studierenden über einen Zeitraum von meist einem ganzen Jahr auf die Examensprüfungen vor. Neben (kostenlosen) universitären Angeboten gibt es auch private Anbieter, bei denen ausgebildete Juristinnen und Juristen die Prüfungsvorbereitung als Dienstleistung anbieten. Zu diesen privaten Repetitorien geht ein Großteil der Juristen, wodurch aber selbstverständlich Zusatzkosten entstehen. Je nach Anbieter variieren die monatlichen Kosten für das Repetitorium. Ich habe bei dieser Berechnung einen durchschnittlichen Betrag von 150 Euro im Monat zugrunde gelegt.
12x150 Euro = 1800 Euro
5. Gesamtrechnung
Dieser Berechnung nach kostet das Jurastudium über die Zeit von 11 Semestern durchschnittlich 58.846 Euro. Das ergibt einen monatlichen Betrag von 891, 60 Euro. Wie Du aber gesehen hast, in ich bei den Planungen immer relativ großzügig vorgegangen und habe die teurere Variante (siehe z.B. Schönfelder/Sartorius) zugrunde gelegt. Auch bei den monatlichen Lebenshaltungskosten kann der Betrag natürlich abhängig vom Studienort und den individuellen Vorlieben stark nach oben oder unter abweichen. Insbesondere auch im Bereich der Examensvorbereitung gibt es natürlich Einsparpotenzial.
Welche beruflichen Perspektiven habe ich?
Die Einsatzgebiete für Juristen, die beide Staatsexamina erfolgreich bestanden haben, also nach dem Studium noch das zweijährige Rechtsreferendariat und das zweite Staatsexamen absolviert haben, sind vielfältig. Natürlich kommen einem zunächst die klassischen juristischen Berufe, wie z.B. Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt in den Sinn. Auch, dass viele Juristen in der Verwaltung im höheren Dienst tätig sind, ist allgemein bekannt.
Aber Juristen sind noch in viele weiteren Berufsfeldern beschäftigt. Z.B. in der Kredit- und Versicherungswirtschaft, bei Interessenvertretungen (Verbände) und Kirchen, im Wissenschaftsbetrieb und Bildungswesen oder in der Medienbranche und im Verlagswesen, gibt es viele Arbeitsplätze, die von Juristen besetzt sind. Auch erhält man als Jurastudierender durch das Jurastudium die Möglichkeit, als Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator oder Verbraucher- und Schuldnerberater zu arbeiten. Auch viele Politiker (z.B. Heiko Maas) haben vor ihrer politischen Karriere ein Jurastudium absolviert.
Darüber hinaus benötigen internationale Organisationen und internationale Gerichte deutsche Juristen. Auch der Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskartellamt stellen zum Beispiel Juristen ein. Zudem haben viele Diplomaten einen juristischen Hintergrund. Du siehst also: Die Job-Perspektiven sind sehr breit gefächert!
Wie viel kann ich später einmal verdienen?
Die Frage nach der Höhe des Gehalts lässt sich – wie Du vermuten kannst – pauschal kaum beantworten. Die Gehaltsspanne ist groß und hängt sehr stark von Faktoren, wie z.B. der Größe des Arbeitgebers, dem Grad des Abschlusses und der Verantwortung, die mit der jeweiligen Position einhergeht, ab. Auch die Region, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, wirkt sich auf das Gehalt aus.
Auf dem Berufsportal karista.de wird das durchschnittliche Monatsgehalt eines Juristen mit 2.500 bis 8.000 Euro brutto angegeben. Da diese Spanne sehr groß ist, wird es etwas konkreter, wenn Du Dir z.B. anschaust, was ein Richter im öffentlichen Dienst verdient. Dieser wird nach dem Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz bezahlt und kann mit einem Einstiegsgehalt von knapp 4.000 Euro brutto rechnen. Im Laufe der Zeit, steigt das Gehalt an und kann je nach Titel, Position und Erfahrung auch auf bis zu 10.000 Euro ansteigen.
Das Gehalt eines Rechtsanwalts in einer Kanzlei oder eines Juristen in der Privatwirtschaft ist allerdings noch wesentlich schwerer vorherzusagen. Ganz grob kann ein Gehalt von etwa 3.800 Euro (brutto) als Richtwert für ein Einstiegsgehalt genommen werden. Das Durchschnittsgehalt steigt dann in der Regel mit zunehmendem Alter und ist – wie bereits oben erläutert – stark von der jeweiligen Jobposition abhängig.